Der Weg zum Führerschein


Lernfahrausweis beantragen

Du holst beim Strassenverkehrsamt oder deiner Fahrschule das Antragsformular zur Erteilung eines Lernfahrausweises.
Nötig ist auch ein Sehtest vom Optiker, der darf max. 2 Jahre alt sein sowie den Nothilfekurs, max. 6 Jahre alt. Dein Antrag muss noch von der Einwohnerkontrolle bestätigt werden (ID und 2 Fotos mitnehmen) oder wahlweise direkt vom Strassenverkehrsamt.

Du kannst frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters die Theorieprüfung machen.

Den Lernfahrausweis bekommst du dann nach bestandener Theorieprüfung.


Theorieprüfung

Viele Fahrschulen bieten Theoriekurse an, bei denen du auch die Theorie-Fragebogen ausfüllen kannst und Fragen besprochen werden.
Du kannst aber auch selbständig für die Theorieprüfung lernen, dazu gibt es heute eine Vielzahl professioneller Lernprogramme, als CD-Rom,  Online oder fürs Mobile / App.

Je nach Kategorie werden 30 bis 50 Fragen gestellt, wobei du 90 Prozent richtig beantworten musst.
Erst jetzt kannst du mit der praktischen Fahrausbildung beginnen.

Kategorien A, A1 Basistheorieprüfung mit 50 Fragen
Kategorie B Basistheorieprüfung mit 50 Fragen
Kategorie C Basistheorieprüfung mit 50 Fragen und Zusatztheorie für Lastwagen 40 Fragen
Kategorie C1 Basistheorieprüfung mit 50 Fragen und Zusatztheorie Kat. C1 30 Fragen
Kategorie D Basistheorieprüfung mit 50 Fragen, Zusatztheorie für Lastwagen 40 Fragen und Zusatztheorie für Kat. D 40 Fragen
Kategorien F, G, M Vereinfachte Basistheorie ohne Autobahnvorschriften 30 Fragen


Praktischer Fahrunterricht

In der Regel wirst du durch deine Fahrschule zur Prüfung angemeldet. Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du einen provisorischen Führerausweis für 3 Jahre. Jetzt darfst du ohne Begleitperson selbständig Auto oder Motorrad fahren und am Verkehr teilnehmen.
Falls du die Prüfung nicht bestehst, kannst du diese wiederholen. Dieser obligatorische Kurs (Kategorien A, A1, B und B1 ) dauert 4 mal 2 Stunden oder wird teilweise auch als Intensivkurs angeboten. Du benötigst diesen Kursbesuch um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können. Die Ausbildung ist in verschiedene Etappen unterteilt:
  •     Vorschulung
  •     Grundschulung
  •     Hauptschulung
  •     Perfektionsschulung

Lass dir von deiner Fahrschule den Ablauf der ganzen Ausbildung erklären, dann weisst du was dich erwartet. Falls du einen Motorradausweis erlangen möchtest, musst du vorgängig einen Motorrad-Grundkurs besuchen.

Bezüglich Lernfahrten gelten gem. SVG folgende Bestimmungen:

Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.

Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.

VKU Verkehrskundeunterricht


Dieser obligatorische Kurs (Kategorien A, A1, B und B1 ) dauert 4 mal 2 Stunden oder wird teilweise auch als Intensivkurs angeboten. Du benötigst diesen Kursbesuch um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können.

Führerprüfung / Fahrprüfung


In der Regel wirst du durch deine Fahrschule zur Prüfung angemeldet. Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du einen provisorischen Führerausweis für 3 Jahre. Jetzt darfst du ohne Begleitperson selbständig Auto oder Motorrad fahren und am Verkehr teilnehmen. Falls du die Prüfung nicht bestehst, kannst du diese wiederholen.

Zweiphasenausbildung, WAB 1 und WAB 2, Weiterbildungskurse


Innerhalb von drei Jahren (Führerschein auf Probe) musst du an zwei Kurstagen von je 8 Stunden teilnehmen.
 
Das erste Modul solltest du innerhalb 6 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.
 
Beim ersten Kurstag geht es darum, dass du lernst, gefährliche Verkehrssituationen früh zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Der zweite Kurstag soll dein Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten wecken, den Verkehrssinn schärfen und umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren vermitteln.
 
Frage deine Fahrschule, ob sie diese Weiterbildungskurse anbietet oder welchen Anbieter Empfehlenswert ist.