Kategorie B

Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge: mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Mindestalter:
18 Jahre

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das
23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. B besitzt

Zusätzliche Berechtigungen: B1, F, G, M

Prüfungsfahrzeug: ein Motorwagen der Kategorie B, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht

Führerausweis auf Probe:
um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der
Probezeit 2 Weiterbildungskurse zu besuchen