Kategorie B, BE, B1
Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge: mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das
23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. B besitzt
Zusätzliche Berechtigungen: B1, F, G, M
Prüfungsfahrzeug: ein Motorwagen der Kategorie B, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht
Führerausweis auf Probe: um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der
Probezeit 2 Weiterbildungskurse zu besuchen
Kategorie BE, Auto mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt
Zusätzliche Berechtigungen: C1E*, DE*, D1E*, * sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Prüfungsfahrzeug: Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.
Kategorie B1
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 JahreErforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. A1. Darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen
Gültigkeit Lernfahrausweis: 12 Monate
Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen: F, G, M sowie Motorschlitten