Der Weg zum Führerschein


Lernfahrausweis beantragen

Sie holen beim Strassenverkehrsamt oder einer Fahrschule das Antragsformular zur Erteilung eines Lernfahrausweises. Nötig ist auch ein Sehtest vom Optiker, der darf max. 2 Jahre alt sein sowie den Nothilfekurs, max. 6 Jahre alt. Der Antrag muss noch von der Einwohnerkontrolle bestätigt werden (ID und 2 Fotos mitnehmen) oder wahlweise direkt vom Strassenverkehrsamt.

Sie können frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters die Theorieprüfung machen.

Den Lernfahrausweis bekommen Sie dann nach bestandener Theorieprüfung.


Theorieprüfung

Viele Fahrschulen bieten Theoriekurse an, bei denen Sie auch die Theorie-Fragebogen ausfüllen können und Fragen besprochen werden. Sie können aber auch selbständig für die Theorieprüfung lernen, dazu gibt es heute eine Vielzahl professioneller Lernprogramme, als CD-Rom, Online oder fürs Mobile / App.

Je nach Kategorie werden 30 bis 50 Fragen gestellt, wobei 90 Prozent richtig beantworten müssen.

Erst dann können Sie mit der praktischen Fahrausbildung beginnen.

Kategorien A, A1 Basistheorieprüfung mit 50 Fragen
Kategorie B Basistheorieprüfung mit 50 Fragen
Kategorie C Basistheorieprüfung mit 50 Fragen und Zusatztheorie für Lastwagen 40 Fragen
Kategorie C1 Basistheorieprüfung mit 50 Fragen und Zusatztheorie Kat. C1 30 Fragen
Kategorie D Basistheorieprüfung mit 50 Fragen, Zusatztheorie für Lastwagen 40 Fragen und Zusatztheorie für Kat. D 40 Fragen
Kategorien F, G, M Vereinfachte Basistheorie ohne Autobahnvorschriften 30 Fragen


Praktischer Fahrunterricht

Die Ausbildung ist in verschiedene Etappen unterteilt:

  • Vorschulung
  • Grundschulung
  • Hauptschulung
  • Perfektionsschulung
Lassen Sie sich von ihrer Fahrschule den Ablauf der ganzen Ausbildung erklären, dann wissen Sie, was Sie erwartet. Falls Sie einen Motorradausweis erlangen möchten, müssen Sie vorgängig einen Motorrad-Grundkurs besuchen.

Bezüglich Lernfahrten gelten gem. SVG folgende Bestimmungen:

Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.

Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.


VKU Verkehrskundeunterricht


Dieser obligatorische Kurs (Kategorien A, A1, B und B1 ) dauert 4 mal 2 Stunden oder wird teilweise auch als Intensivkurs angeboten. Sie benötigen diesen Kursbesuch, um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können.

Führerprüfung / Fahrprüfung


In der Regel werden Sie durch ihre Fahrschule zur Prüfung angemeldet. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie einen provisorischen Führerausweis für 3 Jahre. Jetzt dürfen Sie ohne Begleitperson selbständig Auto oder Motorrad fahren und am Verkehr teilnehmen. Falls Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.

Zweiphasenausbildung, WAB 1 und WAB 2, Weiterbildungskurse


Innerhalb von drei Jahren (Führerschein auf Probe) müssen Sie an zwei Kurstagen von je 8 Stunden teilnehmen.

Das erste Modul sollten Sie innerhalb 6 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.

Beim ersten Kurstag geht es darum, dass Sie lernen, gefährliche Verkehrssituationen früh zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Der zweite Kurstag soll ihr Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten wecken, den Verkehrssinn schärfen und umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren vermitteln.