Kategorien Boote A, D

Motorbootprüfung Kat. A:

 
Anforderungen zum Erwerb eines Schweizerischen Führerausweises.
In der Schweiz darf man ein Motorboot bis zu einer Motorenleistung von 6 kW ohne Prüfung führen, wenn man mindestens 14 Jahre alt ist. Beträgt die Motorenleistung mehr als 6 kW benötigt man einen Schiffsführerausweis der Kat. A. Das Mindestalter beträgt dann 18 Jahre.
Auf dem Bodensee benötigt man einen Führerausweis schon ab einer Motorenleistung von 4,4 kW.
 
Vorgehensweise
Wer einen Schiffsausweis erwerben will, muß ein vollständig ausgefülltes Gesuchformular ausfüllen. Dieses kann direkt beim Schifffahrtsamt des Wohnkantons bezogen werden.
Dem Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises legen Sie bei:
·         Kopie der Niederlassungsbewilligung
·         Sehtest (nicht älter als 24 Monate, ausgestellt von einem autorisierten Augenoptikers oder Augenarztes.
·         Ein farbiges Passfoto
·         Evt. ärztliches Zeugnis
Die Vorgehensweise kann sich kantonal unterscheiden
Für jede Ausweiskategorie ist ein separates Gesuch einzureichen.
 

Segelprüfung Kat. D:

Ein Segelschiff bis zu einer Segelfläche von 15 m² darf ohne Prüfung geführt werden, wenn man urteilsfähig ist. Beträgt die Segelfläche mehr als 15 m² wird ein Schiffsführerausweis der Kat. D. benötigt. Das Mindestalter beträgt hier 14 Jahre.
Auf dem Bodensee wird bereits ab einer Segelfläche von 12 m² ein Schiffsführerausweis benötigt.
 
Vorgehensweise
Wer einen Schiffsausweis erwerben will, muß ein vollständig ausgefülltes Gesuchformular ausfüllen. Dieses kann direkt beim Schifffahrtsamt des Wohnkantons bezogen werden.
Dem Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises legen Sie bei:
·         Kopie der Niederlassungsbewilligung
·         Sehtest (nicht älter als 24 Monate, ausgestellt von einem autorisierten Augenoptikers oder Augenarztes.
·         Ein farbiges Passfoto
·         Evt. ärztliches Zeugnis
Die Vorgehensweise kann sich kantonal unterscheiden