Kategorien Car D, DE, D1, D1E

Kategorie D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter:
21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor D erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich

Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor D erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: ja
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor D erworben werden muss

Mindestausbildung: ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren, der zur Ausbildung berechtigt ist und den Führerausweis der Kategorie D besitzt.
Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die:
a. den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder D1 besitzen: 52 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten; b. den Führerausweis der Kategorie C besitzen: 24 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten; c. den Führerausweis der Kategorie D beschränkt auf Linienverkehr besitzen: 12 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten.

Fahrpraxis: Nachweis, dass während eines Jahres regelmässig Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden.
Vom Erfordernis der Fahrpraxis nach Absatz 1 ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung ausweisen kann und:
a. während mindestens drei Monaten einen Motorwagen der Kategorie C oder einen Trolleybus geführt hat, oder b. während mindestens zwei Jahren regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt hat.

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. D besitzt. (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)

CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV - Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch

Zusätzliche Berechtigungen: B, B1, C1, D1, F, G, M



Kategorie DE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Voraussetzungen


Mindestalter:
21 Jahre

Erforderliche Kategorie: D

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. D besitzt.

Zusätzliche Berechtigungen: BE, C1E, D1E




Kategorie D1, Unterkategorie

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzungen


Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich

Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: ja
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor D1 erworben werden muss

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Falls der Bewerber für die Kategorie D1 bereits die Kategorie C oder C1 besitzt:
Praktische Prüfung: Inhaber der Kategorien C oder C1, die älter als 21 Jahre sind, benötigen keinen Lernfahrausweis und müssen keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Wer C1 nach altem Recht (vor dem 01.04.2003) erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung absolvieren.

Fahrpraxis: Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B oder während mindestens 3 Monaten klaglos Kategorie C oder Trolleybus.
Der Eintrag der Kategorie erfolgt auf Gesuch hin.

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. D1 besitzt. (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt

CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV - Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch

Zusätzliche Berechtigungen: B, B1, C1, F, G, M





Kategorie D1E, Unterkategorie

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.

Voraussetzungen


Mindestalter:
21 Jahre

Erforderliche Kategorie: D1

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. D1 besitzt.

Der Lernfahrausweis D1E berechtigt auch zu Lernfahrten mit Fahrzeugkombinationen der Unterkategorie C1E

Zusätzliche Berechtigungen

BE, C1E, DE*, D1E

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug