Kategorien Lastwagen C, CE, C1, C1E


Kategorie C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor C erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.

Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor C erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: ja
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor C erworben werden muss

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C besitzt.

CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV - Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch

Zusätzliche Berechtigungen
: B, B1, C1, D1*, F, G, M

* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt


Kategorie CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre

Erforderliche Kategorie: C

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C besitzt .

Zusätzliche Berechtigungen:
BE, C1E, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug


Kategorie C1, Unterkategorie

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.

Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: ja
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor C1 erworben werden muss

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C1 besitzt.

CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV - Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch

Zusätzliche Berechtigungen:
B, B1, D1*, F, G, M

* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt


Kategorie C1E, Unterkategorie

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Voraussetzungen


Mindestalter:
18 Jahre

Erforderliche Kategorie: B, C1

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C1 besitzt.

Zusätzliche Berechtigungen
: BE, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug