Kategorien Motorrad A, A beschränkt, A1


Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A beschränkt

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Praktische Grundschulung:
Direkteinstieg: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1 (Erwerb nach dem 01.04.2003), ansonsten 12 Lektionen.
Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) keine Grundschulung erforderlich.
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Praktische Prüfung:
Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis mit Kat. A beschränkt:
die 25 kw Beschränkung wird auf Gesuch hin aufgehoben: Das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

Achtung: Sonderregelung falls die Kategorie A 25kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde. Dann muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.

Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt

Zusätzliche Berechtigungen
: A (beschränkt), A1, B1, F, G, M

Führerausweis auf Probe:
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterbildungskurse zu besuchen.


Kategorie A beschränkt

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Lektionen. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt

Zusätzliche Berechtigungen: A1, B1, F, G, M

Kategorie A unbeschränkt: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die 25 kw Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

Führerausweis auf Probe:
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterbildungskurse zu besuchen.


Kategorie A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Voraussetzungen


Mindestalter: 16/18 Jahre
16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Praktische Grundschulung: 8 Lektionen

Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt

Zusätzliche Berechtigungen: F, G, M